Pflegegrad abgelehnt?

Ihr Recht auf einen fairen Widerspruch


Geben Sie nicht vorschnell auf. Ein "nein" der Pflegekasse ist oft nicht das letzte Wort.

 

Haben Sie einen Bescheid erhalten, der nicht die Realität Ihres Pflegealltags widerspiegelt?
Wurde der Antrag komplett abgelehnt oder die Einstufung ist viel zu niedrig ausgefallen?
Das passiert häufiger als man denkt: Viele Gutachten sind oberflächlich oder lassen wichtige Details der täglichen Belastung außer acht.

 

Statistiken zeigen: Ein fachlich fundierter Widerspruch führt in vielen Fällen zum Erfolg.

 

 

MEIN UNTERSTÜTZUNGSANGEBOT IM WIDERSPRUCHSVERFAHREN:
 

 

1. Fristgerechte Absicherung
 

Die Zeit läuft: Sobald der Bescheid bei Ihnen eintrifft, haben Sie in der Regel nur einen Monat Zeit.

Ich unterstütze Sie dabei, sofort einen formlosen Widerspruch einzulegen, um Ihre Rechte zu wahren.

Wir fordern umgehend das ausführliche Gutachten des Medizinischen Dienstes oder von Medicproof an.

 

2. Die Fehler-Analyse

 

Ich lese zwischen den Zeilen. Gemeinsam prüfen wir das Gutachten Punkt für Punkt:

Wo wurden Einschränkungen ignoriert?

Welche Zeitwerte oder Hilfebedarfe wurden zu niedrig angesetzt?

Ich vergleiche das Gutachten mit dem tatsächlichen Alltag und identifiziere die entscheidenden 
Modul-Fehler.

 

3. Fachliche Begründung & Begleitung

 

Ein einfacher Widerspruch ohne Begründung wird selten Erfolg haben.

Ich verfasse für Sie eine detaillierte, fachlich fundierte Begründung, die genau auf die Fehlbewertung im Gutachten eingeht.

Sollte eine Zweitbegutachtung anberaumt werden, bereite ich Sie gezielt darauf vor, damit die Fehler des ersten Termins nicht wiederholt werden.

 

 

WARUM PROFESSIONELLE HILFE DEN UNTERSCHIED MACHT:

 

Das Widerspruchsverfahren ist bürokratisch und hochemotional.
Als Außenstehender mit dem entsprechenden Fachwissen, behalte ich den kühlen Kopf.
Ich kenne die rechtlichen Grundlagen und weiß, welche Formulierungen notwendig sind, damit die Pflegekasse den Bedarf anerkennen muss.

 Besuchen Sie hierzu auch gerne meinen kostenfreien Orientierungskurs

Was tun bei Pflegebedürftigkeit


UND EIN KURZER HINWEIS

Leider wird vielen Betroffenen aus unterschiedlicher Richtung der Ratschlag gegeben, statt sein Recht auf einen Widerspruch wahrzunehmen, die Ablehnung auf einen Pflegegrad oder die Ablehnung auf einen höheren Pflegegrad zu akzeptieren, und es mit einer erneuten Antragsstellung noch einmal zu probieren.

Ich kann von dieser Vorgehensweise nur dringend abraten!

Da die Beantragung eines Pflegegrades, als auch die Einlegung eines Widerspruchs ein Verwaltungsakt sind, werden Ihnen die Leistungen aus der Pflegeversicherung bei erfolgreichen Widerspruch immer rückwirkend zum Tag der Antragsstellung gewährt.

Beispiel:

Bei abgelehnten Pflegegrad 2 akzeptieren Sie den Bescheid statt in den Widerspruch zu gehen und versuchen es nach 2 Monaten noch einmal mit einem neuen Antrag.

Bein Inanspruchnahme von Pflegegeld würden Sie in diesem Beispiel alleine auf 694,00 € verzichten!

(Pflegegeld bei PG2 = 347,00 € monatlich x 2 Monate verlorener Bezugszeitraum)

Hinzu kommen weitere Leistungen aus der Pflegeversicherung im Wert von mehreren tausend Euro pro Jahr!

 

 

LASSEN SIE UNS GEMEINSAM FÜR IHRE ENTLASTUNG KÄMPFEN.


KONTAKT

 

Mobil: 01522 - 536 49 31
 

Mail: info@pflegeberatung-kuba.de

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